Das Jahr 2018 ist für unseren Berufsstand ein extrem wichtiges Jahr. Bei zwei Wahlen können die Kolleginnen und Kollegen über ihre Zukunft mitbestimmen.
Gleich nach der Wahl zur sechsten Vertreterversammlung des WP-Versorgungswerkes am 5. Juni 2018 folgen die Wahlen zum Beirat der Wirtschaftsprüferkammer. Die Beiratswahlen sind vier Wochen später, am 10. Juli, zu Ende.
Für die Teilnahme an beiden Wahlen wollen wir Sie heute schon motivieren (für die WPVWahl natürlich nur, soweit Sie davon betroffen sind).
Beiratswahlen zur Wirtschaftsprüferkammer 2018
„Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.“ Georg Christoph Lichtenberg
Ausgangslage Anfang 2018:
Ergebnis der EU-Reform: Statt Reform der Big4-Wirtschaftsprüfung, staatliches Stärkungsprogramm des Big4-Geschäftsmodells!
„Die Big4 bekommen alles, wir Mittelständler und Einzelpraxen nicht mal das, was uns die EU geben wollte.“ Dies ist kein Jammern auf hohem Niveau, das ist die Realität nach der deutschen Umsetzung der EU-WP-Reform. Das Ziel Marktbereinigung wurde damit weiter aktiv bedient.
Situation vor dem Start der EU-Reform
Hohe Beratungskosten – Mrd.-Werte der CDOs der HRE von KPMG nur plausibilisiert!
Blomert (Leviathan 2007, S. 449): Beratungsfunktion neutralisiert Prüfungsfunktion
Was die EU 2011 mit der Big4-Prüfung plante? Drei Qualitätspfeiler zur Stärkung der Prüfer-Unabhängigkeit wollte EU-Kommissar Michel Barnier u.a. im PIE-Prüfersegment installieren:
- Trennung von Beratung und Prüfung
- Echte Rotation
- Joint Audit-Prüfungen für ein wirksames Vier-Augen-Prinzip
Nichts davon wurde Realität. Der Chefreporter des Handelsblattes, Dieter Fockenbrock, schrieb im Dez. 2013: "Barnier, als wilder Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet". (Siehe auch YouTube Monitorsendung Aug. 2015 „Der große Coup - Wie Wirtschaftslobbyisten Gesetze machen").
Für den zweiten Teil der Reform brauchte das Big4-Netzwerk die deutsche Regierungsunterstützung. Ziel und Ergebnis: Die Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer wurde in die Hände ehemaliger Big4-WPs gelegt.
Herr Bose, ab 2006 jahrelang KPMG-Abschlussprüfer der Deutschen Bank, stieg vom Abteilungsleiter APAK-Sonderuntersuchung (von 2012 bis 2016) auf zum Chef der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAS). Auch seine Stellvertreter haben KPMGHistorie, ebenso seit die zum 01.01.2017 eingestellte Referatsleiterin für die Aufsicht über die Banken-/Versicherungsprüfer.
Die Vorstandsgruppe aus den koalierenden Wahllisten (Big4-, Herzig-, DBV und Hoffmann-Liste) legte die Leitung der Berufsaufsicht in der WPK – wie selbstverständlich – in die „kompetenten Hände“ des früheren PwC-Vorstandsmitgliedes Dr. Gelhausen.
Ein Schelm der Absicht oder Böses dahinter vermutet?
Von Umsatzsteigerungen der Beratungserlöse im zweistelligen Bereich bei den Big4 (z.B. EY 16%, Deloitte 34%) berichtet das Handelsblatt am 15.01.2018. Damit liegt EY jetzt hinter PwC auf Rang 2. Dies wurde möglich,
- weil Michel Barnier gegen die Big4-Lobbyisten keine Chance hatte. Die Deutschen Big4 haben unter dem WPK-Präsidenten – EY-Geschäftsführer Prof. Pfizer – eine Mitarbeiterin der Wirtschaftsprüferkammer über die Aufsicht APAK bei Kommissar Barnier „eingeschleust“. Die APAK musste wohl deswegen eingeschaltet werden, weil die WPK als Körperschaft des ö. R. beim EU-Gesetzgeber Kommission keine „Lobbyisten“ unterbringen darf. Der Erfolg kann sich sehen lassen. Monitor berichtete im August 2015 darüber. Der Kelch mit den drei wirksamsten Brüsseler Reformvorhaben (siehe oben) ging an den Big4 vorüber.
- und weil die Mängel der Big4-Prüfer aus der Zeit vor der sog. Finanzkrise nicht öffentlich gemacht wurden. Die Wirtschaftsprüferkammer zusammen mit der APAK behandelten seit 2012 alle Berufspflichtverstöße aus der Finanzkrise als mittelschwere Fälle! Die Berufsaufsicht, unter der Leitung von APAK-Chef Spindler und WPK-Vorstand Jörg Müller, gaben keine Fälle an die General-Staatsanwaltschaft mehr ab. CDOs in Mrd.-Höhe wurden mittels Plausibilität im Bestätigungsvermerk der HRE als werthaltig bestätigt. Man fragt sich, ab wann denn ein Fehler das Prädikat „schwer“ bekommt?
... diesmal zu Lasten des Mittelstands und der Einzelpraxen erkennen wir u.a. daran:
- Berufsaufsicht bleibt Geheimkammer
- Keine Fachaufsicht über die APAS,
- Überbordende Aufsichtsbürokratie,
- massenweise Inländerdiskriminierungen.
- Keine 1:1-Qualitätskontrolle wie dies die EU-Richtlinie vorsieht; damit keine verhältnismäßige Qualitätskontrolle, wie z.B.:
- Zweitprüfung von Jahresabschlüssen, wie dies die APAS bei den PIEs macht, statt – wie es von der EU-RL vorgesehen ist – nur eine Prüfung des Qualitätssicherungssystems der WP-Praxis. Damit ist die Qualitätskontrolle eine Inspektion light, ähnlich wie bei den PIE-Prüfern!
- Die EU-Regulierung kennt keine Zulassung zum Abschlussprüfer und keine Zulassung als Prüfer für Qualitätskontrolle.
- Die EU- Regulierung kennt keine Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle durch die Kammer!
- Bei der Überprüfung der Qualitätskontrolle durch die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) und Auswertung der Berichterstattung will die EU-Richtlinie nur, dass die Aufsicht bei Mängeln die vorgeschlagenen Maßnahmen des Prüfers für Qualitätskontrolle (PfQK) umsetzt!
- Verfassungsverstoß gegen das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, 2 GG) weil die APAS nicht der Fachaufsicht unterliegt.
- Bei der Qualitätskontrolle vermutete Einzelverstöße werden an die Berufsaufsicht gemeldet!
- Maßlose Inländerdiskriminierungen.
- Fehlerhafte ISA-Transformationen in die IDW PS, dadurch zum Teil PIE-Prüferregeln für die Nicht-PIE-Prüfer.
Die Vertreter der Herzig-Liste aus dem IDW und dem Steuerberaterverband und die kleine Restgruppierung mit 2 Beiratssitzen der WP-Hoffmann-Liste haben sich bedauerlicherweise bei der deutschen Umsetzung der Prüferreform nach unserer Feststellung nicht für die berechtigten Belange des Mittelstands und Einzelpraxen eingesetzt.
Ergebnis: Die Marktbereinigung geht weiter und auf die Zielgerade zu.
Change for a better Chance für den WP-Mittelstand und Einzelpraxen!
Die Beiratswahlen 2018 sind das letzte verbliebene WP-Vehikel, um die "BesserungsChancen" für den WP-Mittelstand und die Einzelpraxen zu nutzen. Der WP-Mittelstand braucht den Wechsel in der Vertretung der Wirtschaftsprüferkammer.
Nur mit einem Wechsel im Vorstand unserer Kammer haben wir die Möglichkeit die freiberufliche Wirtschaftsprüfung zu erhalten, die Marktbereinigung zu verhindern und zu beenden.
Dazu werden wir alle Hebel in Bewegung setzen, damit sich der Bundestag seiner Regulierungsfehler bewusst wird, diese korrigiert und dann endlich die versprochene 1:1- Umsetzung der EU-RL vornimmt, statt den Einzelpraxen eine PIE-Sonderuntersuchung (light) aufs Auge zu drücken.
Zweifler erinnern wir an unseren Erfolg bei der Einführung der Briefwahl. Auch dieses Projekt haben wir jahrelang gegen den Widerstand der damaligen Big4- dominierten Kammermehrheit erkämpft.
Was wp.net bei einem Wahlsieg ändern will:
1:1-Umsetzung nach Art. 29 der EU-Richtlinie, damit Rückbau des überbordenden Qualitätskontroll-Apparates in der WPK. Ein Großteil der inzwischen auf 2,5 Mio. EUR gestiegenen QK-Kosten können sinnvoller eingesetzt oder eingespart werden.
- Die Beiträge müssen leistungsorientiert festgelegt werden und
- die Entscheidungskompetenz über die Facharbeit muss in die Kammer verlegt werden, um den Big4-Eigennutz bei den Regelungen zu begrenzen. Denn: Wer die Spielregeln aufstellt, gewinnt auch das Spiel. Ist dies der Sinn der Spielregeln?
- Die Kammer sind WIR. Deswegen muss uns unsere Kammer auch als Mitglieder behandeln und unterstützen, statt verfolgen. Mehr zu den Beiratswahlen 2018 auf der WPK-Website.